Geltungsbereich: Gewässer aller Länder innerhalb der 12 sm-Zone

Sportküstenschifferschein

Obwohl staatlich nicht zwingend vorgeschrieben, verlangen Vercharterer im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - den Sportküstenschifferschein beim Mieten eines Bootes.

Mit dem Erwerb des Sportküstenschifferschein (SKS) weisen Sie die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und zusätzlich die seglerischen Fertigkeiten nach, wie sie nur in einer vorgegebenen Zeit während des vorgeschriebenen praktischen Erfahrungstörns an Bord einer reviergeeigneten Yacht im küstennahen Bereich erworben werden können.

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Sportbootführerschein-See (SBF-See), Nachweis von 300 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See